Dufour Advokatur Blog

Am 1. Januar 2020 ist das revidierte Verjährungsrecht in Kraft getreten. Eine zentrale Figur in diesem Zusammenhang ist der Verjährungseinredeverzicht, mit dem der Schuldner auf die Erhebung der Verjährungseinrede verzichtet – jedoch ohne Anerkennung der Schuld.

1. Begriff und Wirkung
Der Verjährungseinredeverzicht führt nicht zum Untergang der Forderung, sondern hindert lediglich deren Durchsetzbarkeit. Die Verjährung ist während der Verzichtsdauer so zu behandeln, als wäre sie nicht eingetreten. Hemmung und Unterbrechung der Verjährung sind auch während des Verzichtszeitraums möglich (Art. 134 f. OR). Eine Forderung kann trotz Verjährungseinredeverzicht nicht unverjährbar gemacht werden.

2. Dauer und Form
Der Verjährungseinredeverzicht muss schriftlich erklärt werden (Art. 141 Abs. 1bis OR). Die maximale Verzichtsdauer beträgt 10 Jahre, selbst wenn der Verjährungseinredeverzicht ohne bestimmte Dauer bzw. unbefristet erklärt wird. Eine Verlängerung ist möglich, ein Widerruf grundsätzlich nicht – ausser in engen Schranken gemäss Art. 9 OR.

3. Zeitpunkt und Voraussetzungen
Der Verzicht darf erst ab Beginn der Verjährung erklärt werden (Verbot des Vorausverzichts). Der Verzicht soll in der Praxis üblicherweise nur für Forderungen gelten, die im Zeitpunkt der Erklärung noch nicht verjährt sind.

4. Inhaltliche Anforderungen
Die Erklärung muss mindestens enthalten:
1. Bezeichnung von Schuldner und Gläubiger
2. Forderung (bestimmt oder bestimmbar)
3. Verzichtswille

Die Verzichtsdauer sollte angegeben werden. Falls nicht, gilt vermutlich die gesetzliche Höchstdauer.
Der Verzicht kann auf einzelne Forderungsteile beschränkt werden, was zu einer Spaltung des Verjährungslaufs führt.

5. Verzicht in AGB
Gemäss Art. 141 Abs. 1bis Satz 2 OR kann nur der Verwender von AGB wirksam auf die Erhebung der Verjährungseinrede verzichten. Ein entsprechender Verzicht der Gegenpartei in den AGB des Verwenders ist ungültig.

6. Praktische Bedeutung
Der Verjährungseinredeverzicht bietet Parteien die Möglichkeit, kostenpflichtige Unterbrechungsmassnahmen (z.B. Klage oder Betreibung) zu vermeiden und dennoch die Forderung zu sichern.

Er schafft zeitlichen Spielraum, um z.B. Vergleichsverhandlungen zu führen oder den Sachverhalt näher festzustellen und den Schaden zu beziffern

7. Formulierungsvorschlag für die Praxis[Name, Adresse] verzichtet hiermit gegenüber [Name, Adresse] bis am [Datum] / für [ANZAHL] Jahre auf die Erhebung der Verjährungseinrede betreffend sämtliche Forderungen aus [Vertragsverhältnis/Schadenereignis]. Der vorliegende Verjährungseinredeverzicht bewirkt die Verlängerung des Verjährungslaufs nach Massgabe der Verzichtsdauer. Die Verjährungsfrist kann während der Verzichtsdauer namentlich unterbrochen und gehemmt werden. Dieser Verjährungseinredeverzicht erfolgt unpräjudiziell und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Verjährungseinredeverzicht gilt nur für Forderungen, die bis zum heutigen Tag nicht bereits verjährt sind.

[Ort, Datum, Unterschrift des Verzichtenden]

Browse further articles