1. Was bewirkt die Business Judgement Rule?
Die Business Judgement Rule (BJR) schützt Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung davor, für unternehmerische Entscheidungen haftbar gemacht zu werden, sofern diese im Rahmen eines pflichtgemässen Entscheidungsprozesses getroffen wurden. Sie anerkennt, dass Geschäftsentscheide oft unter Unsicherheit und mit unvollständiger Informationslage gefällt werden – Risiken sind Teil der Unternehmensführung.
2. Rechtliche Einordnung und gerichtliche Zurückhaltung
Im Schweizer Aktienrecht erfolgt eine Haftung von Organen gemäss Art. 754 OR, wenn vier Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
- Pflichtverletzung
- Schaden
- Adäquater Kausalzusammenhang
- Verschulden
Die Business Judgement Rule wirkt auf der Ebene des Verschuldens und teilweise auch bei der Frage der Pflichtverletzung. Das Bundesgericht hält dazu fest:
„Ein Verschulden ist grundsätzlich immer gegeben, wenn der in Anspruch Genommene nicht so gehandelt hat, wie es von einem sachkundigen Organ in der konkreten Stellung objektiv verlangt werden darf.“
— BGE 4A_74/2012, E. 5
Entscheidend ist dabei der objektivierte Sorgfaltsmassstab, wobei überdurchschnittliche Kenntnisse in einem Fachbereich haftungsverschärfend berücksichtigt werden.
Zentral ist auch die Zurückhaltung der Gerichte bei der nachträglichen Prüfung unternehmerischer Entscheide:
„Die Gerichte [haben] sich bei der nachträglichen Beurteilung von Geschäftsentscheiden Zurückhaltung aufzuerlegen, die in einem einwandfreien, auf einer angemessenen Informationsbasis beruhenden und von Interessenkonflikten freien Entscheidungsprozess zustande gekommen sind.“
— BGE 4A_74/2012, E. 5.1
Diese richterliche Zurückhaltung dient dem Schutz des unternehmerischen Ermessens – ein Kernelement moderner Corporate Governance.
3. Voraussetzungen der Business Judgement Rule
Nach dem Bundesgericht und der herrschenden Lehre gelten folgende Voraussetzungen, damit sich ein Organ erfolgreich auf die Business Judgement Rule berufen kann:
- Einwandfreier Entscheidungsprozess
Der Entscheid muss methodisch sauber gefällt worden sein – also mit klar definierten Zielen, nachvollziehbaren Abwägungen und dokumentierter Begründung. - Angemessene Informationsbasis
Die relevanten Informationen müssen erhoben, kritisch geprüft und ausgewertet worden sein – nicht bloss oberflächlich oder selektiv. - Freiheit von Interessenkonflikten
Es darf kein persönliches oder wirtschaftliches Eigeninteresse am Entscheid bestehen. Ist ein Interessenkonflikt möglich, muss dieser aktiv offengelegt und ausgeschlossen werden (z. durch Ausstand). - Vertretbarkeit des Entscheids
Der Entscheid muss innerhalb eines vertretbaren Spielraums liegen. Offensichtlich unhaltbare oder grob nachlässige Entscheide sind nicht geschützt, selbst wenn der Prozess formal korrekt war.
4. Handlungsempfehlungen für Verwaltungsräte
Wer sich auf die Business Judgement Rule stützen will, sollte bereits bei der Entscheidungsfindung die folgenden Punkte beachten – sie sichern nicht nur den rechtlichen Schutz, sondern verbessern auch die Qualität der Beschlüsse:
- Ziele und Entscheidungsgrundlage dokumentieren
Was soll erreicht werden, und auf welchen Fakten basiert der Entscheid? - Alternativen systematisch prüfen
Mindestens zwei bis drei Handlungsmöglichkeiten analysieren und vergleichen. - Risiken bewerten und begrenzen
Mögliche Nachteile identifizieren, mit Risikominderung kombinieren (z. Rücktrittsrechte, Garantien, Kontrollmechanismen). - Formell korrekt entscheiden
Zuständigkeiten und Quoren einhalten, Beschlussfassung dokumentieren. - Interessenkonflikte erkennen und vermeiden
Transparenz schaffen, Ausstandspflichten beachten, bei Bedarf externe Expertise einholen. - Entscheidungsprozess schriftlich protokollieren
Die Begründung, Risikoabwägung und Diskussionen sollten klar nachvollziehbar sein – im Idealfall in einem ausführlichen VR-Protokoll.

