Dufour Advokatur Blog

1. Einleitung

Die Arbeitszeitregelung in der Schweiz ist klar strukturiert, doch viele Arbeitnehmende und Arbeitgeber sind unsicher, wo die normale Arbeitszeit aufhört, und die Überzeit beginnt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wasÜberzeit ist, wie sie geregelt wird, und welche Rechte und Pflichten für beide Seiten bestehen.

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2. Was ist Überzeit?

Im schweizerischen Arbeitsrecht unterscheidet man zwischenÜberstunden undÜberzeit:

  1. Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen.
  1. Überzeit ist ein gesetzlich definierter Begriff und meint jene Arbeitszeit, die über die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit hinausgeht.

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3. Gesetzliche Grundlagen

Die wichtigsten Regelungen finden sich imArbeitsgesetz (ArG), insbesondere inArtikel 9 und 12 ArG sowie in derVerordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1).

  1. Höchstarbeitszeit gemäss ArG:
  2. 45 Stunden pro Woche für:

– Industrielle Betriebe

– Büropersonal, technische Angestellte und Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailhandels

  1. 50 Stunden pro Woche für alle anderen Arbeitnehmenden, die dem ArG unterstellt sind
  2. Achtung: Diese Werte gelten unabhängig von der im Arbeitsvertrag vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit.

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4. Wann liegt Überzeit vor?

Überzeit liegt vor, wenn die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschritten wird.

Beispiel: Eine Büroangestellte arbeitet 50 Stunden in einer Woche. Ihre gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden – also handelt es sich bei 5 dieser Stunden um Überzeit.

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5. Zulässigkeit und Grenzen

Überzeit darfnur ausnahmsweise geleistet werden, z. B. beiBetriebsnotwendigkeit, Inventuren oder ausserordentlichem Arbeitsanfall.

Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Stunden Überzeit geleistet werden.

Die jährliche Obergrenze beträgt:

  1. 170 Stunden bei einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 45 Stunden
  2. 140 Stunden bei einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden

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6. Pausen, Ruhezeiten und Gesundheitsschutz

Die tägliche Ruhezeit zwischen zwei Arbeitseinsätzen mussmindestens 11 aufei­nanderfolgende Stunden betragen.

Die Regelungen zu Pausen und Nachtarbeit gelten auch bei Überzeit und dürfen nicht verletzt werden.

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7. Entschädigung der Überzeit

Überzeit istmit einem Lohnzuschlag von 25 % zu entschädigen,sofern kein Freizeitausgleich im gleichen Umfang gewährt wird (Art. 13 ArG).

Der Zuschlag ist nicht abdingbar bei Angestellten mit einem Monatslohn von bis zu CHF 138’000. (Stand 2025). Für höher bezahlte Angestellte kann im Vertrag auf die Auszahlung verzichtet werden.

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8. Wer ist vom Arbeitsgesetz ausgenommen?

Nicht alle Arbeitnehmenden unterstehen den Überzeitregelungen des ArG:

  1. Führungspositionen mit wesentlicher Entscheidungsfreiheit
  2. Selbstständig Erwerbende
  3. Teilzeitbeschäftigte, wenn sie nicht über die Höchstarbeitszeit hinaus arbeiten

Diese Gruppen haben teilweise keine gesetzlichen Ansprüche auf Überzeitentschädigung.

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9. Fazit

Überzeit ist kein beliebiges Instrument, sondern klar geregelt und soll nur in Ausnahmesituationen zur Anwendung kommen. Arbeitgebende sind verpflichtet, die gesetzlichen Höchstgrenzen einzuhalten und die Überzeit korrekt zu erfassen und zu entschädigen. Arbeitnehmende wiederum sollten ihre Rechte kennen und bei Unsicherheiten das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder einer Fachperson suchen.

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