Abriss:

Revision des Datenschutzgesetzes (DSG)

Yolanda Müller, SPV 12/2018, S. 106f.

Eine gesetzliche Grundlage für das Bearbeiten von Personendaten, wie in Art. 85a E-BVG vorgesehen, ist auch für die Träger der weitergehenden, über- und ausserobligatorischen beruflichen Vorsorge nötig.

Author(s)

Yolanda Müller

Publiziert

1. Dezember 2018

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