Abriss:

Seit dem 1. Januar 2025 können Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen neue Unterstützungsmöglichkeiten anbieten, sofern der Stiftungszweck vom Stiftungsrat geändert und von der Aufsichtsbehörde genehmigt wird. Lesen Sie hier den Artikel in der Schweizer Personalvorsorge von Yolanda Müller zu diesem Thema.

Author(s)

Yolanda Müller

Publiziert

5. Mai 2025

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