
Ihr Ansprechpartner
Seit 1991 für Sie da in allen Belangen der Nachlassplanung.
Sie erhalten bei uns umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung in allen Fragen rund um eine Erbschaft.
Expertise
Sie möchten bestimmen, an wen Ihr Vermögen nach Ihrem Tod geht, insbesondere auch wenn Nachkommen fehlen: an gemeinnützige Institutionen oder z.B. an Patenkinder, Ehegatten oder Lebenspartner? Möchten Sie den überlebenden Partner so absichern, dass dieser den bisher gelebten Standard weiterführen kann?
Mit dem Abschluss eines auf Sie zugeschnittenen Ehe- und Erbvertrags respektive durch die Verfassung eines Ihre Bedürfnisse deckenden Testaments kann entsprechend vorgesorgt werden. Als Willensvollstrecker setzen wir Ihre letztwilligen Anordnungen kompetent, seriös und zielorientiert durch.
Tätigkeitsbereiche
Testament / Ehe- und Erbvertag
Testament
Ehe- und Erbvertrag
Pflichtteilsschutz
Nachlassplanung
Nachlassplanung
Maximalbegünstigung
Pflichtteile
Nutzniessung
Patchworkfamilie
Unternehmensnachfolge
internationales Erbrecht Stiftungserrichtung
Trusts
Steuern (in Kooperation)
Willensvollstreckung / Erbenvertretung / Erbschaftsverwaltung
Umsetzung des Willens der Erblasserin oder des Erblassers
Teilungsvorschläge
Bewertungen und Schätzungen Unternehmensnachfolge Unterstützung und Vertretung der Erbengemeinschaft
Versilberung und Verwertung
Erbteilung
Pflichtteilsschutz
Ausgleichung
Verwertung und Versteigerung Losbildung
Zuweisungen
Vermächtnisse
Erbschaftsstreitigkeiten / Prozessführung
Vertretung vor Gericht
Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche oder deren Abwehr
Erbteilungsprozesse
Herabsetzungs- und Ungültigkeitsklagen
Einsprachen
Sicherungsmassnahmen
Lebzeitige Zuwendungen / Schenkungen
Schenkungsverträge
Erbverzicht
Stiftungserrichtungen
Nutzniessung Verzichtsvermögen
Fragen zu Ergänzungsleistungen
