Gemeinnützige Organisationen
Gründung, Nachfolge, IP, M&A
Arbeit, Verträge, Immobilien
Pensionskassen, Wohlfahrtsfonds und Arbeitgeber
Kunsthandel, Galerien, Messen
Erbschaft, letztwillige Verfügungen
Termin vereinbaren
Müller Yolanda, SPV 08/2017 S. 92ff
Beim Teilliquidationstatbestand der Auflösung von Anschlussverträgen ist das reglementarische Abstellen auf eine Mindestzahl von aufgelösten Verträgen unzulässig.
Yolanda Müller
2. August 2017
Berufliche Vorsorge