Gemeinnützige Organisationen
Gründung, Nachfolge, IP, M&A
Arbeit, Verträge, Immobilien
Pensionskassen, Wohlfahrtsfonds und Arbeitgeber
Kunsthandel, Galerien, Messen
Erbschaft, letztwillige Verfügungen
Termin vereinbaren
Müller Yolanda / Koller Matthias, Schweizer Personalvorsorge 1/2016, S. 88ff.
Die gesetzliche Befugnis zur elektronischen Aktenaufbewahrung ändert nichts an der Beweislast für die Echtheit der Unterschriften.
Müller Yolanda, Koller Matthias
10. Januar 2016
Berufliche Vorsorge