Abriss:
Degen Christoph, Fundraiser Magazin 1/2015, S. 72f.
Stiftungen sind rechtlich verselbstständigte, einem bestimmten Zweck gewidmete Vermögen, kurz personifizierte Zweckvermögen. Die Erfüllung des Zwecks und die Verwaltung beziehungsweise Anlage des Vermögens sind daher unerlässliche Elemente jeder Stiftung.
