Abriss:

Degen Christoph, Fundraiser Magazin 1/2015, S. 72f.

Stiftungen sind rechtlich verselbstständigte, einem bestimmten Zweck gewidmete Vermögen, kurz personifizierte Zweckvermögen. Die Erfüllung des Zwecks und die Verwaltung beziehungsweise Anlage des Vermögens sind daher unerlässliche Elemente jeder Stiftung.

Autor(en)

Dr. Christoph Degen

Publiziert

10. Januar 2015

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